Joseph Engelbert Claudius Freiherr von Schwerin
Seit 1807 war die Manufaktur der „General-Bergwerks-Administration“ zugewiesen, die ihrerseits dem Finanzministerium unterstand. Ihr Vorstand war bis 1820 Joseph Claudius von Schwerin, der somit auch für die Manufaktur zuständig war und sich sehr für deren Belange einsetzte. 1810 übernahm er selbst die Oberleitung. Bereits ein Jahr zuvor war der Maler Paul Böhngen zum „Fabrikfaktor“ ernannt und mit der Durchführung des technischen Betriebes betraut worden. Ab 1815 setzte von Schwerin als „Fabrikkommissär“ den Bergrat Karl Schmitz ein, Sohn von Johann Jakob, der nach Böhngens Tod bereits die technische Leitung und ab 1822 auch die Verwaltungsaufgaben der Manufaktur übernommen hatte. Dank Schwerins Antrag und eine anschließend vom König erlassene Verfügung erfolgte 1815 die Privilegierung der Nymphenburger Porzellanmanufaktur.